Mitte 2002 wurde die Firma Industrietechnik Detlef Stracke mit den Schwerpunkten Projektierung und Vertrieb von erklärungsbedürftigen Produkten sowie Beratung im Bereich der Arbeitssicherheit gegründet.
Die Beratung im Bereich Arbeitssicherheit wurde immer umfangreicher, so dass 2018 die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der VBG absolviert wurde, um mit aktuellem Wissen beraten zu können. Mit dem Eintritt von Thimo Stracke im Jahr 2023 haben wir den Bereich Arbeitssicherheit weiter verstärkt.
Wir sind mehr als ein Haufen Experten: Bei uns arbeiten kluge Köpfe freundschaftlich zusammen. Gemeinsam investieren wir viel Freude und Leidenschaft in unsere Leistungen. Überzeugen Sie sich selbst.
Unsere Motivation ist es, Ihr Unternehmen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei einer wirksamen Ersten Hilfe durch vielfältige Dienstleistungen zu unterstützen.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam heraus, was wir für Sie tun und wie wir Ihnen helfen können.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz, das für jedes Unternehmen verbindlich ist, hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu gewährleisten.
Zudem trägt der Arbeitsschutz dazu bei, das Risiko von Verletzungen, Krankheiten und Unfällen zu minimieren und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, das das Wohlbefinden der Arbeitnehmer fördert und langfristig den Erfolg und die Nachhaltigkeit des Unternehmens unterstützt.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) sind vom Arbeitgeber schriftlich zu bestellen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist somit ab dem ersten Beschäftigten zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 ist ein einheitliches und gleichlautendes Regelwerk für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das ebenfalls verpflichtend zu beachten ist. In dieser DGUV Vorschrift finden Sie nähere Informationen zur Bestellung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ( Sifa ) spielt eine wichtige Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können je nach Betriebsgröße, Branche und spezifischen Gefährdungen variieren:
Beratung und Unterstützung:
Die Sifa berät und unterstützt die Unternehmensleitung, die Führungskräfte und die Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie gibt Empfehlungen und Ratschläge, wie mögliche Gefährdungen minimiert oder vermieden werden können.
Gefährdungsbeurteilung: Die Sifa ermittelt und bewertet Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Dazu gehört die Analyse von Arbeitsabläufen, Maschinen, Chemikalien und anderen Faktoren, von denen Gefährdungen ausgehen können.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen:
Die Sifa hilft bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, in denen Risiken ermittelt und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt werden.
Schulungen und Unterweisungen: Die Sifa organisiert Schulungen und Unterweisungen für die Beschäftigten, um sie über Sicherheitsvorschriften, sichere Arbeitsverfahren und den Umgang mit möglichen Gefährdungen zu informieren.
Überwachung und Kontrolle:
Die Sifa überwacht die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und -Vorschriften und kontrolliert deren Wirksamkeit.
Unfallanalyse:
Bei Arbeitsunfällen oder Zwischenfällen führt die Sifa Untersuchungen durch, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Unfälle zu empfehlen.
Planung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen:
Die Sifa entwickelt gemeinsam mit der Unternehmensleitung Präventionsmaßnahmen und Sicherheitsrichtlinien, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Unfallrisiko zu minimieren.
Aktualisierung und Information:
Die Sifa hält sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz auf dem Laufenden und informiert das Unternehmen über neue Vorschriften und bewährte Verfahren.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt somit eine wesentliche Rolle bei der Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung und trägt dazu bei, Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Der Umfang der zu erbringenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten in der Durchführung der Grundbetreuung.
Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Anzahl der Beschäftigten multipliziert mit der Betreuungsgruppe. Die Betreuungsgruppe gibt die erforderliche Einsatzzeit pro Mitarbeiter an.
Grundbetreuung: Einsatzzeit in Stunden (pro Jahr und Mitarbeiter)
Gruppe I 2,5
Gruppe II 1,5
Gruppe III 0,5
Beispiel: Ein Betrieb der Gruppe II hat 200 Beschäftigte.
Grundbetreuungszeit in Summe (Betriebsarzt + Sifa):
200 Beschäftigte x 1,5 Betreuungsgruppe (1,5 Std./Jahr je Beschäftigten) = 300 (Std./Jahr).
Der Mindestanteil für eine der beiden Fachrichtungen beträgt jeweils 20 Prozent, mindestens jedoch 0,2 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter. Dieser Anteil kann nicht unterschritten werden.
Nach der Aufteilung des Einsatzes werden die entsprechenden Stunden mit dem Stundensatz verrechnet.